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Aixtron SE DE000A0WMPJ6

EQS-Adhoc: AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an (deutsch)

15.04.26

AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an

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EQS-Ad-hoc: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige

AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an

15.04.2026 / 18:02 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG

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GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN,

KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE

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AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an

Herzogenrath, 15. April 2026 - Der Vorstand der AIXTRON SE (die

"Gesellschaft") (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute mit Zustimmung des

Aufsichtsrates beschlossen, unbesicherte und nicht nachrangige

Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und

einer Laufzeit bis 23. April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die

"Wandelschuldverschreibungen") zu emittieren (das "Angebot"). Das

Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wird ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von rund EUR 450

Mio. und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung

werden von der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden

in neu auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien der

Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil

von rund 7,5% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen. Die Gesellschaft

greift für die Emission der Wandelschuldverschreibungen auf eine

entsprechende Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 zurück.

Die Wandelschuldverschreibungen sollen zu 100% ihres festgelegten

Nennbetrages emittiert werden. Die anfängliche Wandlungsprämie soll zwischen

25% und 30% über dem Platzierungspreis des gleichzeitigen Angebotes

bestehender Namensaktien der Gesellschaft im Rahmen eines beschleunigten

Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuild) liegen. Die

Schuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst.

Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt

oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die

Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihrem

aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 102,53% bis 105,11% ihres

festgelegten Nennbetrags zurückgezahlt ("Aufgezinster Rückzahlungsbetrag").

Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden

voraussichtlich im Laufe des heutigen Abends in einer separaten Ad-hoc

Mitteilung bekannt gegeben. Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen

wird voraussichtlich am oder um den 23. April 2026 (der "Begebungstag")

stattfinden. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach

Emission, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im

Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zum

Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Übereinstimmung mit den

Anleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (i) am oder nach dem 22. June

2029 (3 Jahre + 40 Geschäftstage nach dem Begebungstag), der

Paritäts-Prozentsatz der Aktien über eine bestimmte Periode hinweg

mindestens 130% beträgt oder (ii) falls der Gesamtnennbetrag der

ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die nicht von der Gesellschaft

oder ihren Tochterunternehmen gehalten werden, auf 20% oder weniger des

Gesamtnennbetrages der ursprünglich emittierten Wandelschuldverschreibungen

fällt.

Die Wandelschuldverschreibungen werden über eine Privatplatzierung in einem

beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellen

Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"

oder "U.S.") unter Berufung auf "Regulation S" des U.S. Securities Act von

1933 in seiner gültigen Fassung ("Securities Act") angeboten sowie außerhalb

von Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder außerhalb sonstiger Länder, in

denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen

rechtswidrig sein könnte.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der

Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,

was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowie

Akquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann.

Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen

und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators, zu einer 90-tägigen

Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.

Die Joint Global Coordinators haben die Gesellschaft informiert, dass sie

mit der Platzierung der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigen, eine

gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft (das

"Gleichzeitige

Angebot bestehender Aktien") für die Investoren der

Wandelschuldverschreibung durchzuführen, die diese Aktien im Rahmen von

Leerverkäufen zur Absicherung des Marktrisikos eines Investments in die

Wandelschuldverschreibung zu einem Platzierungspreis verkaufen möchten,

welcher im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated

Bookbuilding) bestimmt werden wird. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus

dem Gleichzeitigen Angebot bestehender Aktien zufließen.

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Ansprechpartner

Christian Ludwig, CFA

Vice President Investor Relations & Corporate Communications

fon +49 (2407) 9030-444

e-mail c.ludwig@aixtron.com

Über AIXTRON

Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von

Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983

gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie

Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die

Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten

Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für

elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von

Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese

Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien

und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und

Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und

-umwandlung-, Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitere

anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.

Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close

Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®,

Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im

Internet unter www.aixtron.com verfügbar.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),

Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine

solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein

könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die

Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in

bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und

alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter

Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und

diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu

Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder

darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht

genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die

"Prospektverordnung")

sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market

Sourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigen

Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") noch

von der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder ein

Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum

Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw.

einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar,

in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots

zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem

Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.

irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf

sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf

sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch

zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils

gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer

Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt

noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,

übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert

werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den

Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um

eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des

EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")

richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im

Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to

Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede

Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen

erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren

Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie

Qualifizierte Anleger sind.

Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an

Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher

Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der

jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im

Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die

sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die

Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede

Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder

anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine

relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren

Inhalt vertrauen.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen

der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für

Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel

9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur

Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die

"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher

Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),

der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat

die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für

die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den

Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,

die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen

oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die

Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger

Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung

in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch

Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und

geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden

eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen

Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des

Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,

dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich

geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business

Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)

Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK

MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den

Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die

Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein

"Vertriebsunternehmen")

soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein

Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and

Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")

unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung

im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder

durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des

Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der

Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder

gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im

EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,

und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,

die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II

ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der

jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4

Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen

Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der

Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der

Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in

der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung

gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,

vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke

bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde

ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018

("EUWA")

Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA

Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments

für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der

Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder

den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024

rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich

der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger

sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung

oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen

und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der

Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt

ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",

"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"

oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die

keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den

aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der

Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und

Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,

Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen

ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen

sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse

verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob

solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir

übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,

zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu

aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände

widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum

dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer

Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir

übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten

Aussagen und Annahmen.

Ende der Insiderinformation

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15.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=272a1285-38bf-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AIXTRON SE

Dornkaulstraße 2

52134 Herzogenrath

Deutschland

Telefon: +49 (2407) 9030-0

Fax: +49 (2407) 9030-445

E-Mail: invest@aixtron.com

Internet: www.aixtron.com

ISIN: DE000A0WMPJ6

WKN: A0WMPJ

URL Finanzinstrumente: www.aixtron.com

Indizes: MDAX, TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Düsseldorf,

Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,

Tradegate BSX; Nasdaq OTC

EQS News ID: 2309026

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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